Dr. Bücker


Medien und Telekommunikation  |  11. Juni 2010
Neuregelung der GEZ-Gebühren!

1. Die Summe ist gigantisch. Die GEZ verteilt insgesamt 7,26 Milliarden Euro an die Sender. Dabei ist auffällig, dass sich immer mehr Haushalte aufgrund von Armut von der Gebühr befreien lassen müssen. Im Sendegebiet der ARD sind es im Schnitt 10 %, die von der Gebühr befreit sind, im Sendegebiet Berlin/Brandenburg sind es gar 16 %. Deutlich darunter lagen lediglich das Gebiet des Bayerischen Rundfunks mit 6,6 % und das Gebiet des Südwestfunks mit 6,8 %.
 
2. Nun wird das ganze System aber umgebaut, dies beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder. Bislang musste man immer nur dann ein Gerät anmelden, wenn man auch eines besaß, dies spielt in Zukunft keine Rolle mehr. Ab 2013 sollen die Gebühren nun pro Haushalt anfallen, dies erleichtere die Kontrolle, lasse sie sogar ganz wegfallen, so die Ministerpräsidenten der Länder.
Grund der Reform ist die technische Entwicklung. Die Erhebung sei nicht mehr plausibel, so wie sie momentan durchgeführt wird, vereinzelnd wird sie in der vorliegenden Form sogar als verfassungswidrig angesehen.
 
3. Nach der neuen Regelung sind ARD, ZDF und Deutschlandradio nun ein Kulturgut, für das jeder Bürger aufkommen muss. Es erfolgt damit eine Gleichstellung mit Schulen, Universitäten oder Theatern.
Doch was ändert sich?
Müssen wir, wie fast überall, tiefer in die Tasche greifen?
Bislang kostete die Anmeldung eines Radios 5,76 € und die eines Fernsehgerätes 17,98 €. Wie die Gebühren in Zukunft aussehen, ist noch nicht geklärt, man erklärte aber, dass die Gebühren keinesfalls höher ausfallen sollen.
 
4. Zudem soll die Anmelderegelung generell geändert werden. Ab 2013 spielt es keine Rolle mehr, ob man ein Gerät besitzt, wie es bisher der Fall war. Ab 2013 muss jeder Haushalt diese Abgabe an den Staat tätigen, ob er ein Gerät hat oder nicht. Einzige Ausnahme, die der Staat noch gewährt, ist Armut. Nur dann ist eine Befreiung unter bestimmten Umständen noch möglich.
Nach Angaben der Politik ist es Ihnen bei dieser Regelung wichtig gewesen, auf Kontrollen zukünftig zu verzichten und damit die Privatsphäre des Rundfunkteilnehmers zu schonen.
Genauer ausgedrückt bedeutet dies, dass nun jeder Haushalt zahlen muss, egal welche Größe er hat. So müssen zum Beispiel erwachsene Kinder, die noch im Elternhaushalt leben oder die Großeltern die im Haushalt ihrer Kinder leben, keine gesonderte Gebühr mehr zahlen.
Empfangsgeräte aus Zweit- und Ferienwohnungen sollen zukünftig auch weniger kosten. So soll für diese Geräte nur noch ein Anteil von rund 5 € anfallen und nicht wie bisher als gesondertes Gerät die volle Gebühr kosten.
 
5. Diese Regelung soll zukünftig auch in ähnlicher Form für Unternehmen gelten. Auch diese müssen nicht mehr jedes Gerät in ihren Büros oder ihrem Fuhrpark anmelden, sondern die Gebühren werden zukünftig gestaffelt gerechnet. Unterschieden wird dabei bei den Kriterien der Angestelltenzahl und der Zahl der Standorte.
 
6. Bei diesen Vergünstigungen stellt sich aber die Frage, wie die gleiche Summe in die Kasse kommen soll, wenn eine Erhöhung der Gebühr nicht vorgesehen ist. Nach Schätzung der Länder zahlen 60 % aller Betriebe momentan gar keine Rundfunkgebühr. Diese Einnahmen würden dann hinzukommen, wodurch die Vergünstigungen größtenteils wieder ausgeglichen werden können.
 
7. Prinzipiell bedeutet dies für die öffentlich-rechtlichen Sender, dass sie bei der Verwendung der Gebühren weiterhin freie Hand haben. In diesem Bereich wurden keine Veränderungen vorgenommen, was den Privatsendern ein Dorn im Auge sein dürfte.
 
 
Quelle: Spiegel.de
 

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