Dr. Bücker


Medien und Telekommunikation  |  01. Januar 2010
EU-Kommission fordert weitere Öffnung des Telekommarktes in Deutschland

Kritik kommt von der Europäischen Kommission, weil Defizite im Wettbewerb auf dem deutschen Telekommarkt bestehen. In einer Aufforderung an die Bundesnetzagentur fordert die EU-Kommission, dass der Markt weiter geöffnet werden müsse durch mehr Wettbewerb und durch die weitere Öffnung der Festnetzanschlüsse. Die marktbeherrschende Rolle der Deutschen Telekom ist der Kommission ein Dorn im Auge.
 
1. Forderungen an die Bundesnetzagentur
Eine Nutzung des Festnetzes über die Telekom ist für den Verbraucher zwar mittlerweile keine Pflicht mehr, er kann auch einen anderen Anbieter wählen. Der andere Anbieter (Betreiber) ist dann aber verpflichtet die Leitung von der Telekom zu mieten. Auch dies geht in Ordnung, kostenfrei muss die Telekom ihr Netz nicht hergeben. Aber, die Telekom nimmt vom Betreiber für die Nutzung den selben Preis, wie von ihren eigenen Kunden. Dieser ist zu hoch. Viviane Reding wörtlich: „Ich fordere die deutsche Regulierungsbehörde auf, für mehr Wahlmöglichkeiten der Verbraucher zu sorgen, indem sie es alternativen Betreibern ermöglicht, die Teilnehmeranschlüsse zu Vorleistungspreisen statt zu Endkundenpreisen zu mieten.“
 
2. Die Forderung der EU-Kommission beinhaltet des Weiteren eine Überwachung der Preise auf der Vorleistungsebene. Die Bundesnetzagentur soll überwachen, dass die Preise, die die Telekom für die Nutzung ihrer Netze auf Vorleistungsebene für konkurrierende Betreiber nimmt, angemessen sind. Alternativen Betreibern muss die Möglichkeit geboten werden, konkurrenzfähige alternative Angebote zur Deutschen Telekom anbieten zu können. Nur dann kann der Wettbewerb belebt werden.
 
3. Auch die Regulierung des Wiederverkaufs von Teilnehmeranschlüssen auf der Vorleistungsebene belebt nach Ansicht der Kommission den Wettbewerb. Folge dieser Wiederverkäufe ist nämlich eine weitere Öffnung des Marktes, da es der Konkurrenz möglich ist in Gegenden vorzustoßen, in denen sie bis jetzt nicht über eine eigene Netzinfrastruktur verfügen. Anbietern von Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl bekämen zusätzlich die Möglichkeit dem Kunden gebündelte Angebote zu erstellen. Auch diese Maßnahme belebt den Markt und führt zu mehr Wettbewerb nach Ansicht der EU-Kommission.
 
 
Quelle: beck-aktuell
 

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