Dr. Bücker


Verbraucherschutz  |  13. Juli 2009
Aldi wird die irreführende Werbung mit einem Testurteil für Olivenöle untersagt

1. Testergebniss sind heutzutage bei der Masse an Produkten eines der beliebtesten Werbemittel. Aus der Aussenansicht des Produktes und bei Lebensmitteln auch am Geschmack kann man oftmals nicht die Qualität erkennen. Auch im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Produkt was für den Laien nicht einschätzbar ist, da ihm klare Punkte zum Vergleich zwischen den Produkten fehlen.Es handelt sich vorliegend um das Produkt „Olivenöl“.
              
2. Olivenöle gibt es viele. Ob sie alle eine gute Qualität haben ist zu bezweifeln. Eine Unterscheidung ist für den Kunden sehr schwierig. Stiftung Warentes stellte sich der Herausforderung und testete verschiedene Olivenöle. Das von Aldi angebotene Olivenöl schnitt bei diesem Test mit einem guten Ergebnis ab. So musste der Kunde denken, als er das Podukt bei Aldi aus dem Regal nahm und dies mit einem Testergebnis bedruckt war. Allerdings stimmte dies nicht so ganz. Der Discounter hatte mit dem guten Testergebnis für ein Olivenöl des Erntejahrgangs 2007/2008 Werbung betrieben. Das Öl, an den das gute Ergebnis von der Stiftng Warentest vergeben worden war, stammte zwar aus der selben Anbauregion, das Erntejahr war aber nicht identisch.
 
3. Das LG Duisburg entschied im Urteil AZ.: 22 O 121/08, dass es sich hierbei um eine irreführende Werbung handelt. Bei Werbung mit Testurteilen darf nur geworben werden, wenn es sich beim beworbenen und getesteten Produkt um identische Produkte handelt. Dies verneinte das Gericht allerdings hier. Ein anderer Enrtejahrgang hat besonders bei Olivenöl eine so große Bedeutung, dass es sich nicht mehr um identische Produkte handelt. Daher verbat das Gericht dem Discounter fortan mit dem Testurteil Werbung für sein Produkt zu machen.
 
 
 

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