Dr. Bücker


Abmahnungen  |  12. März 2008
Neue Muster Widerrufserklärung kommt zum 1. April 2008

Die neuen korrigierten Musterbelehrungen werden nun zum 1. April 2008 in Kraft treten. Dabei hat das BMJ die zwei verbleibenden zentralen Kritikpunkte berücksichtigt: erstens wird auf die im Diskussionsentwurf vom Oktober 2007 noch geplanten Anhänge verzichtet und zweitens ist geplant, die Muster in ein formelles Gesetz zu überführen.

Das alte Muster soll nach einer Überleitungsvorschrift (§ 16 BGB-InfoV) unter Aufrechterhaltung der Privilegierung noch bis Ende September 2008 verwendet werden dürfen. Weitere redaktionelle Anpassungen gegenüber dem Diskussionsentwurf vom 23.10.2007 sind u.a.:

- Änderung der Darstellung des Fristbeginns ("Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung..." statt "Maßgeblich für den Fristbeginn ist...")

- Anpassung des Gestaltungshinweises 3 zu Anlage 2 (z.B. ", jedoch nicht vor Erhalt..." statt "jedoch nicht vor dem Tage des Eingangs...") sowie Verweise auf weitere Normen der BGB-InfoV und neues Kombinationsbeispiel für einen Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Waren im elektronischen Geschäftsverkehr

- Streichung des Beispiels "Download" für eine Dienstleistung in Gestaltungshinweis 9 zu Anlage 2 (Downloads sind nach überwiegender Auffassung als Warenlieferung einzuordnen)

Einen ausführlichen Hintergrundbericht finden Sie unter: http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/03/09/neue-muster-widerrufsbelehrung-tritt-zum-1-april-2008-in-kraft/

Der Text ist jetzt im Bundesgesetzblatt vom 12. März 2008 (BGBL. I, 292) verkündet worden.

Hier der Text:

http://www.bmj.de/files/-/3052/BGB_Info_VO_120308.pdf
 

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