Das OLG Hamburg lehnte einen Unterlassungsanspruch von Nivea gegen Dove im Urteil vom 19.11.2008 – Az. 5 U 148/07 ab. Die Farbe ist kein kennzeichnendes Element.
1. Sachverhalt
Die Firma Nivea wandte sich gegen einzelne Produkte des Konkurrenten Dove, die in blauer Hintergrundfarbe gehalten waren. Auf den Produkten, für die in dieser Hintergrundfarbe geworben worden war, waren deutlich sowohl die Taube als auch der Schriftzug „Dove“ zu sehen.
Nivea brachte vor, dass der von Dove verwendete Blauton dem „NIVEA-blau“ sehr ähnlich sei, mit welchem man eindeutig immer die Marke Nivea in Verbindung bringe und die markenrechtlich geschützt sei.
2. Das OLG Hamburg wies die Klage von Nivea im Urteil vom 19.11.2008 – Az. 5 U 148/07 ab. Ein Unterlassungsanspruch der Firma Nivea ist in diesem Fall nicht gegeben. Die Farbe blau, auch wenn es ein bestimmtes, oftmals verwendetes Blau ist, hat nach Ansicht des Gerichts keine gesteigerte Kennzeichnungskraft. Dies ist auch im Verkehr ungewöhnlich und nur in Ausnahmefällen zu bejahen (Lila Schokolade).
Im vorliegenden Fall lehnte das Gericht das Vorliegen einer solchen Ausnahme ab. Es fehlt Nivea schon an der Kontinuität der Benutzung der Farbe. Nivea wirbt nicht ausschließlich mit der blauen Farbe, sondern biete seine Produkte ebenfalls in anderen Blautönen als auch in weiß an. Auch für die Branche der Körperpflegeprodukte ist die ausschließliche Nutzung einer Farbe für ein Produkt unüblich, da hier die verschiedenen Farben gerne verwendet werden, um die einzelnen Produkte voneinander unterscheidbar zu machen (Beispiel: Unterscheidung Shampoo für strapaziertes Haar oder für dünnes Haar, usw.). Das Gericht lehnte aus diesem Grund einen Unterlassungsanspruch ab. Für eine übliche Grundfarbe wie Blau, so das Gericht, bestehe zudem ein hohes Freihaltebedürfnis.
3. Fazit:
Es gibt viele Marken, die durch besondere Zeichen Aufmerksamkeit erregen wollen und denen dies auch gelingt. Immer dann ist ein solches Zeichen für die Firma kennzeichnend. Bei einer Farbe ist dies nahezu unmöglich, da dies ein Grundelement zur Gestaltung ist und somit (fast) immer freigehalten werden muss. Zudem muss dass Zeichen die Marke durchweg kennzeichnen, was bei einer Firma mit einer großen Produktpalette oftmals unmöglich ist.