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<title>Kommentar zu: Onlinerechnung genügt!</title>
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<description>Dr. Bücker Newsfeed</description>
<language>de-de</language>
<atom:link href="http://www.drbuecker.de/beitrag_feed.php?article=185" rel="self" type="application/rss+xml" /><pubDate>Fri, 18 May 2012 20:10:21 +0200</pubDate>
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<copyright>Dr. Bücker</copyright>
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<title>Von anonym</title>
<description>Als ewiger Zweifler zweifle ich an diesem Urteil, d. h. an der Möglichkeit, es breit anzuwenden. Denn obwohl die vielen Ignoranten im Netz es nicht wahrhaben möchten, gibt es doch allerhand Leute, die gar keinen Computer besitzen, ich gehöre auch dazu. Eine Rechnung, die mir nicht zugesandt wird, ist mir u. U. gar nicht zugänglich - und ich kann sie mangels Kenntnis nicht bezahlen. </description>
<link>http://www.drbuecker.de/beitrag/185/Onlinerechnung_genuegt.htm#204</link>
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<pubDate>Mon, 05 Jan 2009 18:31:57 +0100</pubDate></item>

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<title>Von Redaktion</title>
<description>Es ist richtig, dass dies vielleicht nicht immer die optimale Lösung ist. Daher empfielt es sich die AGB immer genau zu lesen und bei Entdeckung einer solchen Klausel diese streichen zu lassen. Des Weiteren wird der Verkäufer, der nur eine Onlinerechnung verschickt, auch immer beim Kunden nach der e-mail Adresse fragen müssen. Spätestens dann kann eine Onlinerechnung abgelehnt werden. Kommt diese Frage von Seiten des Verkäufers nicht, ist es ihm nicht möglich, die Rechnung online zu verschicken und auf den Weg zu bringen. </description>
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<pubDate>Tue, 06 Jan 2009 11:02:24 +0100</pubDate></item>

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<title>Von Tim Pritlove</title>
<description>Grundsätzlich habe ich nichts gegen Online-Rechnungen, <br>da sie eigentlich praktisch sind. Problem: die Bereitstellung <br>als Download klappt häufig nicht (Browser-<br>Inkompatibiltäten, fehlerhafte Webseiten) und was noch <br>viel schlimmer ist: nach ein paar Monaten werden <br>Rechnungen nicht mehr vorgehalten und hat man sie nicht <br>geladen, hat man keine Kopie.<br><br>Fragen:<br><br>- Müsste man nicht auf einen Versand per E-Mail bestehen <br>können?<br>- Wenn nicht per E-Mail, müssten Rechnungen zumindest <br>so lange bereitgehalten werden müssen bis ein Download <br>verzeichnet wurde?</description>
<link>http://www.drbuecker.de/beitrag/185/Onlinerechnung_genuegt.htm#207</link>
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<pubDate>Tue, 06 Jan 2009 13:14:52 +0100</pubDate></item>

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<title>Von drbuecker</title>
<description>Sehr geehrter Herr Pritlove,<br><br>auf einen Versand per E-Mail können Sie nicht bestehen, da - zumindest nach der oben zitierten Einzelfallentscheidung - gar kein Anspruch auf eine Rechung besteht. Nur wenn auf der Gegenseite ein Unternehmer steht. Dies betrifft aber auch nur die dann auszuweisende Umsatzsteuer. Gegenüber einem Verbraucher braucht noch nicht einmal eine Onlinerechnung gestellt werden. Die Zahlungspflicht tritt völlig unabhängig von der Rechnungsstellung ein, so dass dann kein Zurückbehaltungsrecht besteht. Im Umkehrschluss reicht dann erst recht eine Onlinerechnung aus. Die an die Rechnungsstellung geknüpften Rechtsfolgen zu Gunsten des Erstellers treten dann zwar nicht ein, es verhindert aber nicht die Zahlungspflicht des Verbrauchers. Im Bereich der Telekommunikation verlieren Sie bspw. solange, bis die Rechnung nicht erteilt ist, auch nicht ihr Recht auf Beanstandung. Dies löst aber keine Pflicht des Anbieters zur Rechnungsstellung aus. Ich weise abschließend darauf hin, dass es sich hier im eine Einzelfallentscheiung handelt, welche aber gut und nachvollziehbar begründet ist.<br><br></description>
<link>http://www.drbuecker.de/beitrag/185/Onlinerechnung_genuegt.htm#215</link>
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<pubDate>Wed, 07 Jan 2009 10:33:23 +0100</pubDate></item>

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<title>Von Peter Malota</title>
<description>Leider hat das Finanzamt höhere Ansprüche. Ein Unternehmer (auch Photovoltaikanlagenbetreiber) der die Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen will hat schlechte Chancen. Nur mit elektronischer Signatur, die zwar niemand und schon gar nicht das Finanzamt lesen kann, wäre dies zulässig. Offensichtlich hat deutsche Rechtsprechung nichts mit den Notwendigkeiten von Behörden zu tun. Oder hat die Finanzbehörde seine Kompetenzen überschritten ?<br>Wer könnte soetwas coordinieren? </description>
<link>http://www.drbuecker.de/beitrag/185/Onlinerechnung_genuegt.htm#419</link>
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<pubDate>Wed, 11 Mar 2009 18:26:27 +0100</pubDate></item>

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