Mindestens 14 Wochen Mutterschutz für Selbstständige oder Ehe- oder Lebenspartner von selbstständig Tätigen. Das ist das Ergebnis des Europäischen Parlaments. Nach Angaben des Parlaments soll damit die alte Regelung für Selbstständige modernisiert und angepasst werden. Freiheiten genießen die Mitgliedsstaaten dann aber in der Frage, ob die Mitgliedschaft in sozialen Versicherungssystemen für Mutterschutz, Krankheit, Invalidität und Alter verpflichtend oder freiwillig sein soll.
I. Hauptziele sind der Schutz und die Entlastung von Frauen, die im Betrieb eines selbstständigen Partners zur Hand gehen, wie meist in landwirtschaftlichen Betrieben. Nur wenn diese Frauen ausreichende Unterstützung erhalten, ist es ihnen möglich ihre Arbeit zu unterbrechen. Richtmuster für die vorgesehenen Leistungen sollen die Leistungen von Angestellten im Mutterschutz sein. Im Entscheidungsspielraum der einzelnen Mitgliedsstaaten steht dann wieder, ob dieser Urlaub von der Selbstständigkeit obligatorisch oder freiwillig sein soll und ob er sich von der Länge her am Umfang der Beteiligung an der Selbstständigkeit richten soll.
II. Alternativ ist auch eine Vertretung für die Erwerbstätigkeit denkbar, betonte das europäische Parlament. Dann erhielte die im Urlaub befindliche Frau nicht das gesamte Mutterschaftsgeld, würde sich aber im Familienbetrieb vertreten lassen. Dies ist dann eine wirkliche körperliche Entlastung zum Wohl der Mutter.
III. Es ist abzuwarten, wie verschieden die Umsetzung in den verschiedenen Mitgliedstaaten ausfallen wird. Die Richtlinie ist klar, der Mutterschutz soll ähnlich dem sein einer Mutter aus einem Angestelltenverhältnis. Ob dies bei der Umsetzung vollständig gelingt und wie die Umsetzung im Detail aussieht, ist abzuwarten. Der erste Schritt in die richtige Richtung ist getan.
Quelle: beck-aktuell