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Abseits  |  04. Dezember 2009  |  Keine Kommentare  >>
Manipulierte Fussballspiele und die Schwierigkeit der Bestrafung!

1. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, illegal das schnelle Geld zu verdienen. Aber bei Sportwetten scheint es oftmals so, dass dies auch noch relativ risikoarm ist. Die Strafen für dieses Vergehen oder Verbrechen sind niedrig und die Gerichte haben auch Schwierigkeiten die Täter überhaupt zu verurteilen. Das zeigte auch der Prozess vor drei Jahren, wo der Bundesgerichtshof die Urteile gegen die Betroffenen Robert Hoyzer und Ante Sapina bestätigte, aber schon damals die Vertreter der Bundesanwaltschaft den Freispruch forderten, weil nach deren Ansicht im Manipulieren von Spielen durch Zahlungen von Bestechungsgelder an einen Schiedsrichter, also einen Unparteiischen, keine Straftat sahen.
 
2. Ein weiteres Problem sind die wirtschaftlichen Auswirkungen von manipulierten Spielen. Auch hier gibt es diverse Geschädigte und auch der Ruf des Sports wird in Mitleidenschaft gezogen.
 
3. Der Markt der Sportwetten ist riesig. Mit Wetten werden jährlich weltweit zwischen 80 und 270 Milliarden Euro verdient, so die Einschätzung von Experten. Dabei sind die Anbieter zahlreich und wegen dieser hohen Anzahl von Anbietern und der Fülle der Angebote, auf alles setzen zu können, ist genug Nährboden für Manipulationen gegeben. Beispielsweise kann man nicht nur auf das Ergebnis tippen, sondern auch darauf, wer als nächstes aufgrund einer Tätigkeit den Platz verlassen muss, oder das nächste Tor schießt. Um hohen Auflagen zu entgehen oder um Steuern zu sparen, ist ein Trend erkennbar, den Firmensitz solcher Anbieter im Ausland, wie Malta oder Gibraltar anzusiedeln.
 
4. Lobend muss man hier den staatlichen Wettanbieter Oddset erwähnen. Dieser arbeitet mit einem Kontrollsystem und überwacht seine gesamten Annahmestellen in Deutschland. Wetten mit über 500 € Einsatz werden gar nicht erst angenommen und bei auffälligen Kombinationen von Spielen, können diese Wetten sogar von Oddset gesperrt werden. Seit 2008 braucht der Spieler zudem eine Kundenkarte, was den Deutschen nicht davon abhält zu wetten, denn es gehen über 1 Milliarde € jährlich an Wetteinsätzen über den Ladentisch.
 
5. Insgesamt bleibt der Wettbetrug aber kaum greifbar für Juristen. Der Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB) ist einem Wettbetrüger oftmals kaum beweisbar. Damals im Fall Hoyzer gingen die Juristen über den sogenannten „Quotenschaden“, um eine Verurteilung herbeiführen zu können. Dies bedeutet, dass der Teilnehmer an einem Wettspiel stillschweigend durch seine Teilnahme erklärt, dass er selber die Spiele nicht manipuliert hat. Dieses Versprechen, nicht sittenwidrig in das Spiel eingegriffen zu haben, gehört zur Geschäftsgrundlage, so die Juristen damals.
 
6. Auch in den aktuellen Fällen werden die Juristen das Problem der Strafbarkeit mit Hilfe der Erfahrungen vom letzten Mal meistern, den Schaden, den der Ruf des Fussballs nimmt, wird aber wohl nicht ersetzt werden können.
 
 
Quelle: F.A.Z.

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