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Verbraucherschutz  |  29. Oktober 2009  |  Keine Kommentare  >>
Datenmissbrauch bei der Postbank! Oder: Die freien Mitarbeiter der Postbank müssen ja auch was von den vielen wertvollen Daten haben!

Freie Handelsvertreter erhalten auch ohne Einwilligung des Kunden Daten von der Postbank. Das wirft die Stiftung Warentest der Postbank nach einem durchgeführten Test vor.
 
1. Viele Millionen Kunden der Postbank haben nie ihre Einwilligung dazu gegeben, dass freie Handelsvertreter in ihre Daten schauen dürfen. Aber den Handelsvertretern wird es sehr einfach gemacht. Lediglich die Eingabe des Namens und des Geburtsdatums eröffnet ihnen eine neue Welt über den PC. Der Handelsvertreter kann detailliert sehen, welche Arten von Konten der Kunde besitzt und sogar die einzelnen Kontobewegungen kann er sehen. Daher kann er sich ein sehr genaues Bild des Kunden machen. Dies nutzt er dann natürlich zum Produktverkauf an den Kunden. Die Bank verdient kräftig mit.
 
2. Die Postbank sieht aber keinen Verstoß in ihrem Handeln. Das Verfahren, wie es von der Stiftung Warentest dargestellt wird, wird nach ihrer Ansicht nicht so praktiziert. Die Weitergabe der Daten von der Postbank an die Postbank Finanzberatung oder die Tochter BHW Bausparkasse und das damit verbundene Verfahren sei seit langer Zeit das gleiche und wurde in der Vergangenheit noch nie beanstandet, so die Postbank in einer Stellungnahme.
 
3. Ist der Vorteil durch die Daten so groß? Diese Frage ist eindeutig zu bejahen. Die Postbank füttert durch ihre Methode die Handelsvertreter, die wiederum auch Produkte der Postbank vertreiben. Die freien Handelsvertreter gehören entweder der 2006 gegründeten Postbank Finanzberatung AG an oder der Postbank Tochter BHW Bausparen. Eine Großzahl der Kunden steht den Handelsvertretern somit zur freien Analyse zur Verfügung, was ein großes Potenzial für Vertragsabschlüsse für die beiden Unternehmen mit sich bringt. Der Verdienst durch diese Methode ist daher sowohl für die Postbank Finanzierung AG, die BHW als auch für die Postbank selbst sehr hoch.
 
4. Als Kunde sollte man die Einwilligung bei der Postbank nicht unterschreiben, da so manch einer nun aus eigener Erfahrung weiß, dass die Postbank diese gerne zu ihrem eigenen Nutzen brauchen und weitergeben wird. Der Kunde sollte daher vorsichtig sein. Dass die Weitergabe OHNE Einwilligung auch zukünftig weiterhin so praktiziert wird, ist unwahrscheinlich. Auch die Datenschutzbehörde NRW ist durch mehrere Kundenbeschwerden schon vor Veröffentlichung des Testberichts auf die Methoden der Postbank aufmerksam geworden und möchte der Sache nun nachgehen. Der Druck wird somit größer auf die Postbank.
 
 
Quelle:faz.net

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