1. Es klingt hart, aber es ist zumindest in der Schweiz Fakt! Das Urheberrecht wird von Lehrern in der Schweiz mit Füßen getreten. Der Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV schätzt den Schaden auf 50 Millionen Franken durch die Lehrer. Es wird wild kopiert und gescannt ohne Grenzen. Ganze Bücher werden gescannt anstatt gekauft und man erhält auch noch Lob für diese Vorgehensweise, weil man ja Kosten gespart hat, so Irene Schüpfer vom Verlag Klett und Balmer AG. In manch einer Schule liegt das Budget für Kopien höher als das für Lehrmittelneuanschaffung.
2. Die Schulen scheinen sich so einige Euro oder in der Schweiz so einige Franken zu sparen. Für die Schulbuchverlage bedeutet dies aber über kurz oder lang das sichere Ende. Wenn diese Kopierwut beibehalten wird, so wird das Geschäft mit den Schulbüchern für die Verlage zukünftig unrentabel und eingestellt. Dann werden auch die Schulen für ihr handeln bestraft, da sie nicht mehr mit neuen didaktisch verbesserten Büchern versorgt werden, sondern mit den veralteten Werken lange Vorlieb nehmen müssen. Die Entwicklung von Schulbüchern ist nämlich sehr aufwendig und kompliziert und verursacht Kosten zwischen 500.000 und 1.000.000 Franken, wobei das Risiko bei den Verlagen liegt.
3. Man möchte den Lehrern noch nicht einmal Absicht unterstellen. Viele werden nicht wissen, dass sie durch ihr Handeln das Urheberrecht verletzten und manch einer wird den Weg über die Kopie als letzten Ausweg sehen, überhaupt noch mit den beschränkten Mitteln auszukommen. Aber das Handeln muss sich ändern. In Deutschland ist die Situation nicht anders. Lehrermangel ist ständig ein Thema. Aus Kostengründen werden keine neuen Lehrer eingestellt und auch die Mittel werden immer mehr gekürzt. Die Kopierwut wird daher auch deutsche Lehrer gepackt haben.
4. In der Schweiz möchte nun der Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV auf diese Situation aufmerksam machen und den fairen Umgang mit dem Urheberrecht erreichen. Dabei möchte man aufklären und nicht die „Täter“ verurteilen. Die Lehrer sollen für das Urheberrecht sensibilisiert werden. Sie genießen schon einen gesonderten Status beim Urheberrecht und dürfen mehr als anderen Nutzer. Aber es müssen Regeln eingehalten werden, so Robert Fuchs vom Lehrmittelverlag Kanton Zürich und die lauten: „Maß halten, sauber zitieren, nie ins Internet stellen und im Zweifelsfall den Verlag fragen.“
5. Ob bei der momentanen Situation, manch ein Lehrer nicht doch wieder zur widerrechtlichen Kopie greifen wird, bleibt abzuwarten. Ein Versuch wäre es aber auch in Deutschland wert. Auch hier wissen wohl die meisten Lehrer nicht, wo die Grenze zur Urheberrechtsverletzung beim Kopieren liegt.