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Medien und Telekommunikation  |  05. Oktober 2009  |  Keine Kommentare  >>
DSDS- Juroren sind „Künstler“, das ist gerichtlich bestätigt!

1. Dieter Bohlen ist der wohl bekannteste und wichtigste Juror der RTL-Sendung „Deutschland sucht den Superstar“. Er hat die Aufgabe die von ausgesuchten „Talenten“ dargebotenen Musikstücke zu bewerten und hat mit seinen Juroren-Kollegen zu entscheiden, ob der Künstler in die nächste Runde kommt, um noch einmal ein Lied zu präsentieren oder ob er ausscheidet. Der Fernsehsender RTL zahlt seinen Juroren bei dieser Sendung natürlich Honorare. Dabei hat der Sender es aber unterlassen für diese Honorare die Künstlersozialversicherung abzuführen. Dem hat das Bundessozialgericht im Urteil vom 01.10.2009 – Az.: B 3 KS 4/08 R einen Riegel vorgeschoben.
 
2. In der Begründung führte das Gericht auf, dass es sich sehr wohl um künstlerische Beiträge der Juroren handele. Sie seien als Künstler einzuordnen, da sie einen wesentlichen Bestandteil des DSDS- Unterhaltungskonzepts bildeten. Die Bewertungen und Beiträge ihrerseits seinen eine eigenschöpferische höchstpersönliche Leistung, so das Gericht. Ob es sich nun um wertvolle oder minderwertige, schöpferisch niedrigere Beiträge handelt, spielt keine Rolle für die Einbeziehung ins Künstlersozialversicherungsgesetz.
Ein reiner Expertenauftritt fällt regelmäßig nicht unter künstlerische Leistung. Hier aber treten die Juroren mehr als Unterhaltungskünstler auf und nicht als Experten. Ihre Kommentare in Bezug auf die Beiträge der Künstler werden nicht nur unter musikalischer Expertensicht bewertet, sondern die Kommentare der Juroren sind meist unterhaltsam, oft geschmacklos und bissig bis hin zu übertrieben, so dass eine sachliche Auseinandersetzung hier nicht im Mittelpunkt der Bewertung steht. Es sind gerade diese Beiträge der Juroren mit der Mischung aus Musikkritik, unterhaltsamer Information und Polemik, die manche Zuschauer zum Einschalten bewegen und daher einen wesentlichen Teil des Erfolgs der Sendung bilden. Diese eigenschöpferische höchstpersönliche Leistung, besonders beim Juror Dieter Bohlen, der damit zum Herzstück der Sendung wurde, ist eine Form der Kunst, die der Unterhaltungskunst zuzuordnen ist.
 
3. Nach Angaben des Bundessozialgerichts gilt diese Zuordnung allgemein für viele neue Unterhaltungssendungen im TV in Form des sogenannten factual entertainment. Danach gelten die Regeln ebenfalls für Shows wie „Germany´s next Topmodel“ oder „Big Brother“.
 
 
Quelle: beck-aktuell, 01.10.2009

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