1. Die Riester-Rente ist eindeutig auf dem Vormarsch. Schon über 12 Millionen Menschen haben eine. Das zeigt auch die Wichtigkeit, sich eine Zusatzrente aufzubauen. Kaum einer wird noch glauben, dass die Rente, die er mal vom Staat erhält ausreichen wird. Damit das Sparen fürs Alter auch einen Anreiz hat, schaffte man die Riester-Rente. Hierbei ist es dem Sparer möglich, jährlich Zulagen vom Staat zu erhalten. Für Erwachsene liegen diese bei 154 € pro Jahr, für ein Kind bekommt man 185 € Zulage und ist das Kind nach 2008 geboren, so erhält man pro Kind sogar 300 €. Das ist durchaus ein großer Anreiz und sollte auch genutzt werden. Für Menschen, die nach Eigentum streben, ist es seit diesem Jahr sogar möglich diese Riesterzulage aufs Bausparen zu bekommen. Sowohl in der Ansparphase als auch in der Darlehensphase wird man dann durch die Zulagen vom Staat unterstützt und kann diese sogar vor Renteneintritt nutzen. Für Junge Leute unter 25 Jahren, legt der Staat sogar noch 200 € Extrazulage drauf.
2. Voraussetzung ist allerdings unter anderem, dass der Ruheständler im Rentenalter in Deutschland lebt. Diese Voraussetzung hat Deutschland nicht ohne Grund festgelegt. Die Riester-Rente ist nämlich nachgelagert besteuert. Das bedeutet, die Sparbeiträge müssen anfänglich nicht versteuert werden und sparen dem Riester-Sparer bares Geld. Erst bei Renteneintritt muss man die Rente versteuern. Deutschland „gönnt“ dem Sparer zwar den Vorteil, dass er meist im Alter weniger Steuern zahlen muss, aber das er im Alter wegzieht und dann gar nichts an den deutschen Fiskus geht, wollte der Gesetzgeber vermeiden. Dieser Regelung schob nun der EuGH einen Riegel vor. Das der Rentner im Alter in Deutschland leben müsse, um die Vorteile der Riester-Rente in Anspruch zu nehmen sei diskriminierend, so der EuGH. Der Riester-Rentner dürfe nicht zur Rückzahlung der Zulagen gezwungen werden, wenn er im Alter im Ausland leben wolle. Zudem sei eine Regelung dieses Problems durch das Doppelbesteuerungsabkommen zu erlangen.
3. Auch den Grenzpendler sah der EuGH durch die bisherigen Regelungen Deutschlands als diskriminiert. Nach bisheriger Regelung bleibt nämlich dem Arbeiter, der in Deutschland sein Geld verdient, aber im Ausland, wie Luxemburg wohnt, die Zulage verwehrt. Zulagenberechtigt ist nämlich nur derjenige, der unbegrenzt einkommenssteuerpflichtig ist. Auch hier verlangt der EuGH eine Änderung der Gesetzeslage, damit eine Gleichberechtigung hergestellt wird. Als Begründung führte das Gericht auf, dass es sich schließlich um eine soziale Vergünstigung handele und nicht um eine steuerliche. Dann dürfe hier kein Unterschied gemacht werden.
4. Der deutsche Staat ist nun zum Handeln aufgefordert. Wann er dies tut, ist fraglich, aber er MUSS den Kreis der Berechtigten geringfügig erweitern. Für bisherige Riester-Sparer ändert sich nichts. Es bleibt dabei: Ohne zusätzliche Rente geht es heute nicht mehr und die Riester-Rente hilft einen beim Sparen oder in jungen Jahren sogar beim Kauf oder Bau eines Eigenheims!