Dr. Bücker
 
 
 
rss
 
aktuell
 
Datenschutz  |  22. Juni 2009  |  Keine Kommentare  >>
Einigung über google street view zwischen google und Datenschützern in Deutschland

Google und Datenschützer einigten sich über eine konkrete Löschungszusage, wenn der Betroffene Widerspruch gegen das Bild einlegt.
 
1. Was ist google street view?
Google bietet 3D Ansichten von kompletten Straßenzügen verschiedener Städte an, damit man vietuell durch diese Stadt gehen kann und sich ein Bild von ihr verschaffen kann. Dafür fährt ein Auto im Auftrag von google mit mehreren Kameras auf dem Dach durch die Straßen und fotogrfiert in alle Richtungen. Dies wiederholt der Wagen alle 10 m, sodass es dem User später möglich ist virtuell durch die Straßen dieser Stadt zu gehen ohne auch nur einen Fuß auf die Straße setzen zu müssen.Die Idee an sich ist nicht schlecht. Allerdings nutzen viel User diese Einrichtung und entwickelten ein neues Hobby namens „Bodycheck“. Dabei suchen die User unter den 360° Aufnahmen der google Kameras nach kuriosen Bildern. Es geht ihnen weniger um die Starßenzüge, also das eigentliche Ziel von google, sondern um Personen oder sonstige Kuriositäten, die zufällig mit auf den Aufnahmen zu erkennen sind. Diese werden dann in unzähligen Blogs und Webseiten gezeigt und schon bekommt eine betroffene Figur eine Geschichte angedichtet. Für die betroffene Person ist dies natürlich unangenehm, zumal wenn z. B. ein Mann gerade fotografiert wird, wie er aus einem Kino der besonderen Art kommt.
 
2. Besonders aufgrund solcher Aufnahmen, die zufällig das Privatleben ahnungsloser unbestimmter Personen zeigen, geriet die Vorgehensweise von google bei Datenschützern in Deutschland schnell in die Kritik und stand einer Umsetzung dieser Idee für den deutschen Raum massiv im Wege. Datenschützer sehen durch die Veröffentlichung dieser Fotos inklusive der Personen, die Rechte der betroffenen Personen beeinträchtigt. Daher fordern diese, dass solche Fotos ohne die Einwilligung der abgebildeten Personen nicht veröffentlicht werden dürfen. In diesem Streit haben google und die Datenschützer nach der Pressemitteilung von Hamburg.de eine Einigung erzielt, die die Rechte der abgebildeten Personen stärken soll, indem sie gegen die Veröffnetlichung der Bilder Widerspruch einlegen können bei google. In der Pressemittelung heißt es:
 
(hmbbfdi, 17.6.2009)  Google hat sich bereit erklärt, die Forderungen des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit betreffend den Internet-Dienst Street View zu akzeptieren. Danach werden die Daten derjenigen, die bei dem Unternehmen Widerspruch gegen Abbildungen von Person, Grundstück oder Kfz eingelegt haben, im Rahmen einer vom Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung abhängigen Frist nun auch in den Rohdaten endgültig unkenntlich gemacht. Darüber hinaus hat Google eine zügige Umsetzung aller weitergehend geforderten Verfahrensmaßnahmen zum Widerspruchsrecht und zur Information der Öffentlichkeit schriftlich zugesichert.
 
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Caspar, begrüßt das Einlenken der Google Inc. in der bisher strittigen Frage der Unkenntlichmachung von Rohdaten: „Google hat rechtzeitig die Gelegenheit genutzt und ist auf unseren Kompromissvorschlag in allen Punkten eingegangen. Ursprünglich hatten wir zwar die Zusage der Unkenntlichmachung des gesamten Rohdatenbestands gefordert, können mit dem Ergebnis aber sehr zufrieden sein. Insgesamt wurde in kurzer Zeit viel für den Datenschutz erreicht: Dass die Rohdaten der Widersprechenden im Rahmen einer konkreten Frist endgültig unkenntlich gemacht werden, dass überhaupt eine Widerspruchsmöglichkeit der Betroffenen vor Veröffentlichung der Bilder im Internet eingeräumt wurde und dass das Unternehmen im Internet einen Link für Widersprüche einrichtet, schafft verfahrensmäßige Voraussetzungen für den Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts für die Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik, die deutlich über das hinaus gehen, was Google im europäischen Kontext zugesteht.“
Caspar weiter: „Wir können aufgrund der Zusagen nun vom Erlass rechtlicher Maßnahmen absehen, die ohnehin nur beschränkte Wirksamkeit hätten. Im weiteren Verlauf werden wir die sachgerechte und zügige Durchführung der Zusagen genau beobachten. Auch wenn eine Überprüfung der Umsetzung der Widersprüche durch nationale Datenschutzbehörden in der Hauptniederlassung von Google in den USA nicht möglich ist, gehen wir fest davon aus, dass die Verarbeitung der Daten dort wie vereinbart erfolgt. Denn künftig garantiert Google eine umfassende Dokumentation des Ablaufs des Widerspruchsverfahrens von der Einlegung bis hin zur Löschung sowie eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit den Rohdaten.“
Die Aufsichtsbehörde ist mit ihren Forderungen damit an den Rand dessen gegangen, was rechtlich möglich und vor allem durchsetzbar ist. Die Diskussion über Street View hat auf sehr eindrückliche Weise aufgezeigt, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht in der digital vernetzten globalen Informationsgesellschaft nicht wirksam mit dem angestaubten Instrumentarium des ursprünglich aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts stammenden Bundesdatenschutzgesetzes zu gewährleisten ist.
„Damit ist der Gesetzgeber künftig gefordert, effiziente und vollziehbare Regelungen zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts zu schaffen. Dies betrifft vor allem die völlig unbefriedigende Rechtslage, dass Datenschutzbehörden gegen die unzulässige Erhebung bzw. Verarbeitung von Daten keine Untersagungsverfügung erlassen können. Diese im deutschen Verwaltungsrecht wohl einmalige Situation, dass rechtswidriges Verhalten von der Fachbehörde nicht unterbunden werden kann und geduldet werden muss, bedarf dringend einer Korrektur. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist bereit, sich an der Diskussion über eine Novellierung des Datenschutzgesetzes zu beteiligen“, so Caspar abschließend.
 

 Druckversion     Weiterempfehlen     Kommentarfeed

Facebook  twitter  Mr. Wong  Webnews  Oneview  Linkarena  Newskick  Folkd  Yigg  Digg  Del.icio.us  Slashdot  Google  Blinklist  Technorati  Newsvine 


kommentare

 Name [notwendig]
 E-Mail (wird nicht veröffentlicht) [notwendig]
 Webseite [optional]

 
 
partner



partner

elbelaw
IT-Blawg
JuraBlogs
Markenblog
Medien Internet und Recht
Sportrecht
Vertretbar Weblawg
e-news
 
topthemen
angaben  anspruch  bgh  beklagte  beklagten  bundesgerichtshof  daten  fall  frage  gericht  internet  klage  kläger  klägerin  kosten  kunden  landgericht  nach  nutzung  quelle  recht  seite  urteil  verbraucher  werbung