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Gesetzgebung  |  12. Juni 2009  |  Keine Kommentare  >>
Frankreich: Die Sperrung des Internets für Raubkopierer ist unzulässig!

Französcher Verfassungsrat kippt Gesetz, welches es ermöglichte Raubkopierer von der Nutzung des Internets komplett für einen gewissen Zeitraum auszuschliessen.

1. Der Verfassungsrat sieht in einer Sperrung des Internetzugangs für Raupkopierer einen Verstoß gegen die Menschen- und Bürgerrechte von 1789. Die Regierung um den Präsidenten Nicolas Sarkozy kündigte direkt nach Verkündung des Urteils die Erarbeitung einer Neufassung an. 

2. Schon die Entstehung des Gesetzes und die Einrichtung der Behörde "Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet" war von Problemen begleitet und das Gesetz hatte erst im zweiten Anlauf die Nationalversammlung erfolgreich durchlaufen. Das Gesetz beinhaltete folgendes: Wer illegal Musik oder Filmaterial aus dem Internet auf seinen eigenen Rechner runterlädt und dabei von der oben genannten Behörde erwischt wird, bekommt zunächst von dieser eine Verwarnung mittels zweier e-mails und dann per Einschreiben. Danach ist es der Behörde möglich gegen den Raubkopierer eine Internetsperre zwischen zwei Monaten und einem Jahr zu verhängen. 

3. Der Verfassungrat sah hierin eine zu starke Sanktion von Seiten einer Behörde. Eine solch hohe Sanktion sei lediglich von den Gerichten verhängbar, eine Behörde sei hierzu nicht befugt. Sie begründete ihre Meinung damit, dass das Internet eine zu hohe "Bedeutung für die Mitwirkung am demokratischen Leben und der Äußerung von Ideen und Meinungen" habe. Die Aussperrung aus der Benutzung des Internets verstößt daher gegen Artikel 11 der Menschen- und Bürgerrechte von 1789.

4. Daraufhin kündigte die unterlegene Regierung eine Änderung des Gesetzes in der Weise an, dass nicht mehr die Behörden befugt seinen eine solche Strafe zu verhängen, sondern diese Aufgabe den Richtern übergeben werde. An der Grundidee des Gesetzes möchte die konservative französische Regierung aber festhalten und sieht in dem Urteil keinen Beweis, dass die Idee die falsche sei.


Quelle: www.stern.de

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