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Urheberrecht  |  24. April 2009  |  Keine Kommentare  >>
Tritt google Urheberrecht teilweise mit Füßen?

Google bietet seit kurzem tausende Bücher als Pdf-Datei im Netz an, und das kostenlos. Größtenteils handelt es sich um Werke, deren Urheberrecht abgelaufen ist. Teilweise werden die Urheberrechte aber auch geplant missachtet.
 
1. Es ist ein großes Projekt mit einem großen Ziel. Google möchte es ermöglichen, dass der Leser im Netz durch eine Art Traumbibliothek wandeln kann, die alle Bücher der berühmten Bibliotheken der Welt wie z. B. der Bibliothek der Universität Oxford, beinhaltet. Dies soll er tun können, ohne sich überhaupt von seinem heimischen Computerplatz erheben zu müssen. Bücher aus aller Welt möchte Google in seine Online Bibliothek aufnehmen und hat dies mit einer Großzahl auch schon getan.
 
2. Ohne Probleme ist dies bei älteren Werken möglich, wie sie zu Hauf in den Google-Partnerbibliotheken der Universitäten von Michigan, Havard, Stanford, Oxford und der University of California zu finden sind. Nach amerikanischem Recht ist das Urheberrecht bei Büchern vor dem Jahr 1923 abgelaufen. Diese können dann frei gescannt und ins Netz gestellt werden.
 
3. Anders ist dies allerdings in Deutschland. Nach deutschem Urheberrecht muss der Urheber mindestens 70 Jahre tot sein. Dies ist aber nicht bei allen bei Google zu findenden Werken der Fall, daher beschäftigt sich auch ein US-Gericht momentan mit dem Fall. Rund sieben Millionen Bücher und darunter mehr als 100000 deutsche Bücher hat Google bereits bearbeitet. Autor und Urheber sind natürlich nicht um Erlaubnis gefragt worden. Diese Tatsache der Urheberrechtsverletzung wird einfach runtergespielt. Der Verbraucher soll schließlich ein Zugangsrecht zu den Werken bekommen, da die Gedanken ja frei seien. Auch die Bayerische Staatsbibliothek in München kooperierte mit Google, erlaubte ihnen aber im Gegensatz zu den amerikanischen Kooperationspartner lediglich die Bücher einzuscannen, deren Urheberrecht erloschen ist.
 
4. Doch wie soll man sich nun wehren gegen die Urheberrechtsverletzungen? In Amerika haben sich schon einige Autoren und Verleger zur Wehr gesetzt und unter anderem eine Sammelklage, eine so genannten class action, im Oktober 2008 bei Gericht eingereicht. Das Gericht reagierte mit einem Vergleichsvorschlag. Kommentare und Widersprüche werden nun nur noch bis Anfang Mai entgegen genommen, im Juni fällt dann die Entscheidung des Gerichts. Wie aber sollen sich die betroffenen Autoren verhalten? Es steht ihnen frei, aus der amerikanischen class action, die auch für Nichtamerikaner gilt, auszutreten. Steigt ein Autor aus diesem Vergleich aus, so behält er seine Rechte gegen Google wegen Urheberrechtsverletzung. Das bedeutet nicht automatisch die Herausnahme des Buches bei Google, daher muss er sie noch separat zivilrechtlich verklagen. Dies ist meist ein teurer Spaß in Amerika, daher bleiben viele im Vergleich drin.
Was bringt der Vergleich den Autoren, die ihre Bücher bereits bei Google finden? 60 $ pro Buch sieht der Vergleich vor. Ebenfalls erhalten sie und auch die Betroffenen bei Büchern, die erst nach Vergleichsschluss gescannt worden sind, einen Anteil von 63 % der zukünftigen Erlöse. Ob sich das lohnt und wie man sich verhalten sollte, ist umstritten. Manche sehen im Vergleich eine Möglichkeit am Ende nicht ganz mit leeren Händen da zu stehen, andere wollen lieber kämpfen, da es sich beim Urheberrecht um eine Art Persönlichkeitsrecht handelt, welches nicht so einfach mit Füßen getreten werden darf.
 
 

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