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Wettbewerbsrecht  |  18. Februar 2009  |  Keine Kommentare  >>
Möbelkette Roller verliert gegen RTL!

Das Möbelhaus Roller darf ihr an das "Deutschland sucht den Superstar" angelehnte Logo nicht länger zu Werbezwecken verwenden. Die Möbelkette Roller hatte das bekannte Logo der RTL Sendung abgewandelt und in ihrer Werbung damit nach dem hässlichsten Wohnzimmer gesucht. Der Slogan hieß: "Roller sucht Deutschlands hässlichstes Wohnzimmer":  Im Urteil vom 06.02.2009 - Az. 6 U 147/08 entschied das OLG Köln, Roller habe damit die Wertschätzung der zugunsten von RTL geschützten Marke ungerechtfertigt und in unlauterer Weise ausgenutzt. Des Weiteren legte das Gericht fest, dass Roller den durch die schädliche Werbekampagne entstandenen Schaden RTL zu ersetzen habe.

1. Sachverhalt
Im August 2007 veranstaltete die Möbelkette Roller ein Gewinnspiel. Dieses Gewinnspiel hatte das Motto: "Roller sucht das hässlichste Jugendzimmer". Als optische Unterstützung verwendete Rolle zur Verdeutlichung ein dem von RTL bekannten Logo der Erolgsserie "Deutschland sucht den Superstar." ähnliches Logo. Aufgabe der Teilnehmer war es, ein Foto ihres Jugendzimmers einzuschicken. Dieses wurde dann online gestellt und die Besucher sollten durch ihr "voting", dass hässlichste Zimmer wählen. Dem Gewinner winkte ein komplett neues Jugendzimmer inklusive Tapeten, Teppichboden und Beleuchtung in einem Gesamtwert von 1500 €. Auch die Wähler hatten Chncen auf einen Gewinn.

2. Im selben Stil fand einige Zeit später ein an das erste Gewinnspiel angelehnetes zweites satt, in dem dann Deutschland hässlichstes Wohnzimmer gesucht wurde. Auch hier wurde wieder das selbe Logo verwendet. Dagegen ging der Kölner Privatsender vor und klagte erfolgreich vor dem LG Köln auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Das OLG wies nun die Berufung des Möbelhauses zurück.

3. Das Gericht begründet das Urteil damit, dass die Möbelkette Roller durch die Werbung mit dem RTL "DSDS" - Logo die Wertschätzung der zugunsten von RTL geschützten Wort-/Bildmarke ungerechtfertigt und in unlauterer Weise ausgenutzt habe. Sowohl die angelehnte Wortwahl, als auch die bildliche Unterstreichung durch das an die RTL Serie angelehnte Logo beeinflussen den Kunden in der Weise, dass sie automatisch an das ihnen meist bekannte Logo von DSDS" denken müssen. Die Ähnlichkeit ist nach Ansicht des Gerichts zu groß als das man diese abstreiten könnte. Damit nehme Roller absichtlich auf das bekannte Logo Bezug, worin auch der Humor der Werbeaktion liegen soll. Durch die Suche nach dem hässlichtsten Wohnzimmer wird auf das Erfolgsrezept von "DSDS" angespielt. Dieser leige nicht nur darin, den "Superstar" zu finden, sondern gerade darin, andere "talentfreie" Kandidaten bloszustellen.


Quelle: www.welt.de, 13.02.2009


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