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Markenrecht  |  04. Februar 2009  |  Keine Kommentare  >>
Jogi Bussis dürfen von Haribo weiter verwandt werden – Niederlage für Katjes

Wie der Spiegel in seiner Online Ausgabe vom 29.01.2009 berichtet, hat der Süßwarenhersteller Haribo einen Prozess gegen den Konkurrenten Katjes über die Bezeichnung „Jogurt Gums“ gewonnen. Katjes war gegen den Konkurrenten vorgegangen, da diese prioritätsältere Rechte an dem Zeichen „Jogurt Gums“ beansprucht. Das Gericht urteilte jedoch, dass Katjes nicht über ein exklusives Markenrecht an dem Begriff „Jogurt Gums“ verfüge. Der Ausdruck „Jogurt Gums“ lasse sich nach Auffassung der Richter keinen bestimmten Hersteller zuordnen. In der Ausmachung des Haribo-Produkts werde auch nicht vorrangig mit diesem Ausdruck, sondern mit dem Namen „Jogi-Bussi“ auf der Packung geworben. Es läge daher keine markenmäßige Nutzung seitens Haribo vor. Vielmehr verwende Haribo die Bezeichnung lediglich zur Beschreibung seines Produktes „Jogi-Bussi“.

Gegen das Urteil kann Katjes vor dem Bundesgerichthof Revision einlegen. Von dem Unternehmen war zunächst allerdings laut Spiegel keine Stellungnahme zu erhalten.

Der Streit zwischen den beiden Süßwarenherstellern eskalierte erstmals Ende 2004. Damals versuchte Haribo dem Rivalen die Marke „Jogurt-Gums“ streitig zu machen. Es wurde eine Löschung der Katjes Marke beantragt, allerdings erfolglos. Daraufhin brachte Haribo das Produkt „Jogi-Bussi“. Der Inhalt wurde als so genannte Jogurt-Gums beschrieben. Während bei Katjes „Jogurt Gums“ der Markenname ist, liegt bei Haribo nur ein erlärender Zusatz auf der Tüte der Marke „Jogi-Bussi“ vor.

(OLG Hamburg, Urteil vom 29.01.2009, Aktenzeichen 3 U 54/07)

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