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IT-Recht  |  08. Dezember 2008  |  Keine Kommentare  >>
Wie weit gehen die Rechte von Bloggern! Fall DFB gegen Weinreich

Auch in der deutschen Medienlandschaft etablieren sich immer mehr Blogs und Blogger. Hier geben sie ihre Meinung kund und mittlerweile wird ein über diesen Weg veröffentliche Meinung durch die Internetuser in großer Zahl wahrgenommen. Somit zählen auch in Deutschland die Blogger mittlerweile nicht mehr als Randerscheinung, sondern werden durchaus ernstgenommen.
 
1. Dies zeigt auch der Fall Weinreich gegen DFB! Was war vorgefallen? Der bloggende Sportjournalist Jens Weinreich hatte sich in einem seiner Statements die Freiheit rausgenommen und bezeichnete DFB Chef Theo Zwanziger als „unglaublichen Demagogen“. Eine Reaktion von Theo Zwanziger ließ nicht lange auf sich warten. Er reagierte mit juristischen Schritten. Die Folge war eine Verpflichtungserklärung zur Unterlassung der erfolgten Äußerung. Weinreich reagierte allerdings nicht darauf. Der DFB hatte nun das Ziel einer einstweiligen Verfügung und bemühte damit sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht in Berlin, aber ohne Erfolg. Daraufhin kam es dann zu einem größeren verbalen Schlagabtausch zwischen Weinreich, dem DFB und zahlreichen anderen Bloggern, die das Thema für sich entdeckt hat. Aufgrund dieses Rummels fand sich das Thema bald in der Presse wieder.
 
2. An diesem Fall ist gut erkennbar, dass das bloggen auch in der deutschen Medienlandschaft angekommen ist und verbreitet wahrgenommen wird. Bloggen ist damit ein durchaus ein Weg, um seine Meinung wirksam zu platzieren. Dann stellt sich aber auch eine weitere Frage. Wie muss meine Äußerung aussehen. Ist beim Bloggen alles erlaubt? Darf ich hier frei über alles urteilen.
 
3. Nein, auch beim Bloggen sind die allgemeinen Spielregeln für Meinungsäußerungen zu beachten. Man sollte auch beim Bloggen keine unwahren Tatsachen über Dritte verbreiten. Wer z. B. Produkte oder Unternehmen kritisieren möchte, sollte daher zwischen Werturteilen und Tatsachenbehauptungen unterscheiden. Werturteile beinhalten eine persönliche Einstellung zu einem Produkt wie „Das Design des neuen ... gefällt mir gar nicht“. Tatsachenbehauptungen hingegen geben eher allgemeine Fakten wieder wie „Die Firma ... lässt das Produkt durch Kinderarbeit in China herstellen. Werturteile dürfen hart ausfallen, da sie weder richtig noch falsch sein können. Sie sollten aber stets die Linie zur Beleidigung nicht überschreiten. Tatsachenbehauptungen hingegen sind immer entweder „wahr“ oder „falsch“. Hier ist Vorsicht geboten, besonders dann, wenn man sich zu Personen oder Sachen äußert, die stark in der Öffentlichkeit stehen wie bei Personen aus Wirtschaft und Politik. Bei solchen Personen dürfen immer wahre Tatsachen behauptet werden. Anders ist dies bei Privatpersonen. Hier können auch wahre Tatsachenäußerungen verboten sein, wenn sie das Privatleben der Person betreffen und nicht unbedingt öffenltiches Interesse an dieser Information besteht.
 
4. Ein so ausgeprägte Bloggerlandschaft wie in Amerika ist noch nicht zu erkennen, aber der vorliegende Fall zeigt, dass die Anonymität im Netz immer mehr abnimmt und Meinungen, die auf diesem Medium veröffnetlicht werden, immer mehr Interessenten finden. Daher ist grundsätzlich auch beim Bloggen Vorsicht geboten, dass man die gesetzlich zulässige Grenze bei der Meinungsäußerung nicht überschreitet.


Quelle: eRecht24

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