Iraker scheitert mit seiner Revision vor dem BGH und wird zu drei Jahren Haft verurteilt (Beschluss vom 25.11.2008 – Az.
StB 28/08)
1. Sachverhalt:
Der in Deutschland lebende Iraker hatte schon in den Jahren 2005 und 2006 über einen öffentliche Chatroom auf verschiedene Weisen Reden der Rädelsführer der Al Quaeda und von Al Quaeda im Zweistromland veröffentlicht. In diesen Reden wurde durch die Al Quaeda Führung zur Teilnahme am Djihad und zur Tötung von Gegnern der Organisation aufgerufen. Zusätzlich wurden bereits begangene Taten in diesen Veröffentlichungen gerechtfertigt.
2. OLG Celle:
Das Oberlandesgericht Celle verurteilte den Angeklagten daraufhin zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer ausländischer terroristischer Vereinigungen (Urteil vom 19.06.2008). Durch Beurteilung der veröffentlichten Textinhalte in Zusammenhang mit den auftretenden Personen, kam das OLG Celle zu der Überzeugung, dass durch die Veröffentlichung Mitglieder oder zumindest Unterstützer für die terroristischen Vereinigungen gewonnen werden sollten. Des Weiteren ist das Gericht zu der Überzeugung gekommen, dass der Angeklagter die Reden genau zu diesem Zweck veröffentlicht hat.
Der dritte Senat des Bundesgerichtshofs hat nun die Revision des Angeklagten verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Quelle:
beck-aktuell, 04.12.2008