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Fotorecht  |  20. Oktober 2008  |  1 Kommentar  >>
Kann die Einwilligung in Personenfotografien widerrufen werden?

Immer wieder stellt sich dabei die Frage, ob die einmal erteilte Einwilligung in die Nutzung von Personenfotografien widerrufen werden kann. Hier geht es um die Frage des Rechts am eigenen Bild. Der Fotograf darf die von ihm erstellten Bildnisse nur verwenden, wenn er eine erforderliche Einwilligung durch die abgebildete Person erhalten hat. Hat er diese nicht, sieht er sich schnell Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen der betroffenen Person ausgesetzt.

Zu dieser Frage nimmt das Landgericht Bielefeld in seinem Urteil vom 18.09.2007 ausführlich Stellung:

Nach Ansicht des Gerichts könne eine einmal erteilte und nicht spätestens in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Aufnahme "zurückgenommene" (vergleiche Libertus a. a. O. Seite 626 Fußnr.. 37) Einwilligung grundsätzlich nicht widerrufen werden (Wandke/Bullinger a. a. O. Rnr. 19) Ein Widerruf käme nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in Betracht (Wandke/Bullinger a. a. O. Rnr. 20). Ein wichtiger Grund käme etwa dann vorliegen, wenn die Weiterverwertung der Filmaufnahmen in Folge einer Wandlung der Persönlichkeit verletzt wäre (Libertus a. a. O. Seite 626) - Einen derartigen Grund habe die Verfügungsklägerin weder dargelegt noch erscheint er aus dem gesamten Vorbringen ersichtlich. Insbesondere habe die Verfügungsklägerin weder dargelegt noch glaubhaft gemacht, dass die Ausstrahlung der Sendung zu erheblichen physischen oder psychischen Belastungen führen würde. Auch sei weder vorgetragen noch für die Kammer ersichtlich gewesen, dass die Vorankündigung der Ausstrahlung in den Programmzeitschriften dazu geführt habe, dass die Verfügungsklägerin bei Ausstrahlung der Sendung in ihrer Persönlichkeitsentwicklung Schaden nehmen könnte.
Fazit: Eine einmal erteilte Einwilligung in die Nutzung der Fotoaufnahmen ist nur unter sehr strengen Anforderungen widerruflich. Die abgebildete Person sollte sich daher genau überlegen, ob sie mit der Verwendung ihres Bildnisses auch für die Zukunft einverstanden erklärt.

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kommentare

1. von Ramona am 26. Juli 2011 | 11:05 Uhr

Muss man sich die Einwilligung immer schriftlich geben lassen? Besser ist das natürlich. Aber wenn sich nach Erteilung der Einwilligung die Personen so vor dem Fotgrafen positionieren in einer Weise , dass die Einwilligung erkennbar ist, müsste das doch später immernoch erkennbar sein.


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