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Presse  |  19. September 2008  |  Keine Kommentare  >>
Abmahnanwalt Freiherr von Gravenreuth zu 14 Monaten Haft verurteilt - ohne Bewährung

Wie Die Welt in ihrer Onlineausgabe vom 18.09.2008 berichtet, worde der als Abmahnanwalt bekannt gewordene Jurist Günter Freiherr von Gravenreuth vom Landgericht Berlin zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt – ohne Bewährung.

Diese Urteil drüfte die Karriere des Juristen wohl endgültig zerstören. Das Landgericht Berlin hat die Berufung verworfen und den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Wie die Zeitung berichtet, sind ein halbes Dutzend von Gegnern des Juristen in den Saal 537 des Landgerichtes Berlin gekommen, Menschen aus der Computerszene, die sich mit dem Münchener Rechtsanwalt seit Jahren in den Haaren liegen. Der 60jährige Jurist ist letztendlich über den so genannten "taz" Fall gestolpert.

Die Welt führt aus:

Im Mai 2006 hatte er die Tageszeitung aus Berlin abgemahnt. Sein Vorwurf: Die „taz“ habe ihm ungefragt eine E-Mail zugeschickt, in der sie ihm die Aufnahme in ihren Newsletter-Verteiler anbot. Im anschließenden Rechtsstreit überweist ihm die „taz“ 663,71 Euro. Dann begeht Gravenreuth einen Fehler. Er behauptet gegenüber dem zuständigen Gericht, er habe das Geld nicht erhalten. Deswegen beantragt er die Pfändung der Internetadresse „taz.de“. Die Tageszeitung wendet sich daraufhin an den bekannten Medienanwalt Johannes Eisenberg, der Strafanzeige gegen von Gravenreuth stellt – wegen versuchten Betruges. Eine Hausdurchsuchung in Gravenreuths Kanzlei fördert schließlich Kontoauszüge und ein Fax zutage, die die Zahlungen der „taz“ beweisen. Bereits im September 2007 befindet ihn deswegen das Amtsgericht Tiergarten für schuldig und verurteilt ihn zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung. Auch deswegen, weil Gravenreuth wegen Untreue bereits vorbestraft war.

Hiergegen legte der Jurist Berufung ein, welche nunmehr verworfen wurde. Ein jähes Ende eines das Medieninteresse einst beherrschenden, und beeinflußenden Darstellers. Auch nach dem Urteil wird er die Meinungen sicher spalten. Denn er hatte auch Befürworter in den Reihen der Verletzten. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.welt.de/webwelt/article2462581/Abmahn-Anwalt-erhaelt-lange-Gefaengnisstrafe.html

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